Eine Frucht des II. Vatikanischen Konzils (1962-1965) sind die Pfarrgemeinderäte. Das Dekret über das Laienapostolat hat beratende Gremien in den Pfarrgemeinden angeregt, die im Bistum Regensburg 1968 eingeführt wurden. Der Pfarrgemeinderat setzt sich aus gewählten, berufenen und amtlichen Mitgliedern zusammen.
Das Diözesankomitee ist der vom Diözesanbischof anerkannte Katholikenrat im Sinne des Konzilsdekrets über das Apostolat der Laien (Art. 26). Das Komitee koordiniert die Arbeit der Katholischen Verbände und Geistlichen Gemeinschaften, die je einen Vertreter in dieses Gremium entsenden. Der Vorstand besteht aus der/m Vorsitzenden und den beiden Stellvertreter/innen. Beratend fungieren der Bischöflich Beauftragte und der Geschäftsführer. Dem Diözesanausschuss gehören neben dem Vorstand auch die Delegierten für das Landeskomitee und für das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) auch die Sprecher/innen der Arbeitskreise an.
Der Diözesanpastoralrat ist ein Beratungsgremium des Bischofs. Er soll "das, was die seelsorgliche Tätigkeit in der Diözese betrifft, untersuchen, beraten und hierzu praktische Folgerungen vorschlagen"